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Job kündigen, Auszeit nehmen - Krankenversicherung läuft im Sabbatical weiter!

Lesedauer: 8 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Den Job kündigen, eine Auszeit nehmen und reisen – wie läuft das mit der Krankenversicherung nach der Kündigung? Gar nicht so einfach, denn in Deutschland besteht die Pflicht, sich zu versichern. Ob Du während Deiner Auszeit in der gesetzlichen Pflichtversicherung bist, eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung unterhältst oder in eine private KV gehst, musst Du selbst entscheiden.

Ganz wichtig: Wenn Du ein Sabbatical nimmst und weiter Lohn beziehst, beispielsweise über ein Arbeitszeitmodell oder Arbeitszeitkonto, musst Du Dir um Deine KV keine Sorgen machen. Denn bei einem solchen Modell bleiben alle Versicherungen erhalten, Dein Anstellungsverhältnis läuft einfach weiter. Du hast aber auch nicht gekündigt, wohlgemerkt. Bei unbezahltem Urlaub und Kündigung gelten andere Regeln. Es wird kostspielig.

Sonderfall Kur und Reha – für Auszeit nicht kündigen!

Manchmal liegen schwerwiegende gesundheitliche Gründe vor, wenn Du eine Auszeit brauchst. Die gute Nachricht ist: Du musst für eine berufliche Auszeit nicht Dein Arbeitsverhältnis beenden. Dein Arzt darf Dir eine Kur oder eine Reha bezahlen. Die genauen Regelungen sind im Arbeitsrecht festgeschrieben, inklusive Lohnfortzahlungen. In diesem Fall musst Du Dir über Deine KVgar keine Sorgen machen – Kur wird im Prinzip wie Krankheit behandelt. Erkundige Dich bei Deiner Krankenversicherung und bei Deinem Arzt, wie genau es aussieht. Der muss die Kur beantragen.

Wichtig ist, dass Dein Arzt die Dringlichkeit der Maßnahme im Antrag herausarbeitet. Kur und Reha haben zum Ziel, Dich zu stärken, Deine Gesundheit wieder herzustellen und den Alltag nachhaltig zu erleichtern. Eine berufliche Auszeit zur Neuorientierung bei Interessenverschiebungen ist davon natürlich nicht abgedeckt.

Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rente – wie funktioniert das beim Sabbatical?

Die meisten Menschen befinden sich in einem Angestelltenverhältnis. Das bedeutet: Deine Beiträge für Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung werden von Deinem Einkommen abgezogen, bevor das Geld überhaupt auf Deinem Konto landet. Du trägst nur die Hälfte der Beiträge, 50 Prozent davon zahlt Dein Arbeitgeber. Dass der Arbeitgeber diesen Anteil übernimmt, bedeutet eine enorme finanzielle Erleichterung für Dich. Wie sieht das nun aus, wenn Du Dir eine längere Auszeit gönnst? 

Nimmst Du eine Auszeit, ohne Deinen Job zu kündigen, laufen diese Regelungen einfach weiter. Du bekommst über Dein Arbeitszeitmodell weiterhin Dein Gehalt in der vereinbarten Höhe, Deine Versicherungen werden automatisch davon abgezogen.

Die Auszeit vom Job nach diesem Modell ist also relativ entspannt. Aber nicht bei jedem Beschäftigungsverhältnis ist eine befristete Auszeit vorgesehen. Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical gibt es nicht. Deshalb hast Du vielliecht keine Möglichkeit, für einen gewissen Zeitraum über ein Arbeitszeitguthaben frei zu nehmen. Wer zahlt die Krankenversicherung nach der Kündigung?

Anders sieht das aus, wenn Du unbezahlten Urlaub nimmst oder kündigst. Dann musst Du erstens von Deinen Ersparnissen leben, bevor Du einen neuen Job hast (oder anderweitig arbeiten) und zweitens Deine Versicherungen in der kompletten Höhe selbst zahlen.

Freischaffende und Selbständige kennen die finanzielle Belastung, denn sie zahlen auch den kompletten Beitrag selbst. Ein Kompromiss kann sein, die Arbeitszeit erheblich zu reduzieren, um sich so eine Art Auszeit in Teilzeit zu gönnen. Dein monatliches Einkommen wird damit aber auch erheblich niedriger ausfallen.

Eine Ausnahme besteht für die Kreativen, denn die können sich über die Künstlersozialkasse (kurz KSK) versichern. Dann übernimmt die über Künstlerabgaben finanzierte Kasse die Arbeitgeberanteile an den Versicherungen. Das sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt, mit Deiner Krankenversicherung nach Kündigung hat es direkt nichts zu tun.

Sonderfall Familie und Versicherung während Auszeit: Wie ist das im Sabbatjahr?

Für Familien gibt es immer die Möglichkeit, dass Ehepartner über den Anderen gesetzlich krankenversichert sind. Die Familienversicherung, die auch für die eigenen Kinder gilt, kann nur bis zu einem bestimmten eigenen Einkommen in Anspruch genommen werden.

Bist Du in diesem Bereich, bist Du kostenlos mitversichert. Du willst Deinen Job aufgeben und Dich arbeitslos melden? Dann hast Du gar kein Einkommen, bist kein Arbeitnehmer mehr. Willkommen für Dich in der kostenlosen Familienversicherung, die Du während Deinem Sabbatjahr nutzen kannst!

Welche Unterschiede gibt es zwischen den Krankenversicherungen?

Wie hoch Dein Beitrag zur gesetzlichen KV ausfällt, hängt von Deinem Einkommen ab. Der Beitrag wird prozentual berechnet, bei der Pflegeversicherung ebenfalls. Zusätzlich zum einheitlichen Prozentsatz, der wirklich bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich ist, erheben die Kassen einen kleinen zusätzlichen Prozentsatz, der sich nach ihrer Wirtschaftslage und den gebotenen Leistungen (unabhängig von Zusatzversicherungen, die Du abschließen kannst) richtet. Diese Zusatzbeiträge ändern sich jährlich. Das ist der aktuelle Stand (2023):

  • AOK Baden-Württemberg, AOK Bremen/Bremerhaven, AOK Hessen, BERGISCHE Krankenkasse, BKK Diakonie, Knappschaft, SECURVITA Krankenkasse: 1,60 %
  • AOK Bayern: 1,58 %
  • AOK Niedersachsen, AOK PLUS, BARMER, BKK Freudenberg, BKK Linde, BKK Public, BOSCH BKK: 1,50 %
  • AOK Nordost: 1,90 %
  • AOK Nordwest: 1,89 %
  • AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, AOK Rheinland/Hamburg, BKK VBU: 1,80 %
  • AOK Sachsen-Anhalt: 1,00 %
  • Audi BKK: 1,25 %
  • BAHN-BKK, DAK-Gesundheit: 1,70 %
  • Bertelsmann BKK, bkk melitta hmr: 1,40 %
  • BKK24: 1,79 %
  • BKK Akzo Nobel Bayern, BKK Pfalz: 1,55 %
  • BKK DürkoppAdler: 1,29 %
  • BKK EUREGIO: 0,84 %
  • BKK exklusiv: 1,99 %
  • BKK Faber-Castell & Partner: 1,35 %
  • BKK firmus BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER: 0,90 %
  • BKK Herkules: 1,09 %
  • BKK PFAFF: 0,80 %
  • BKK ProVita: 1,49 %
  • Techniker Krankenkasse: 1,20 %

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Anmerkung zur Liste: Die Liste umfasst nur einen Teil der Betriebskrankenkassen und der GKV. Die Lage sieht bei den privaten Krankenversicherungen noch um ein Vielfaches komplexer aus. Wichtig: Wenn Du gekündigt hast, ist Dein Einkommen „0“. Egal, wie viel Prozent Zusatzbeitrag die Kasse erhebt, dieser marginale Unterschied zwischen den verschiedenen GKV ist und bleibt bei „0“ für Menschen ohne Einkommen! Deshalb erheben die Kassen bei einem Einkommen unter einem bestimmten Satz (abhängig von der Kasse, meist 500 Euro monatlich) einen pauschalen Beitrag.

Job kündigen, arbeitslos oder arbeitssuchend melden, Arbeitslosengeld beziehen: Über Agentur für Arbeit versichern

Bist Du arbeitssuchend gemeldet, erkundigst Du Dich bitte beim Arbeitsamt, wie das genau aussieht. In der Regel wird nach Sperrfrist und Antrag auf Arbeitslosengeld der Beitrag zu Deiner Versicherung vom Amt übernommen. Du bist dann in der Krankenversicherung versichert wie als Angestellter.

Deine Beiträge zur Sozialversicherung werden vom Amt übernommen, sowie der positive Bescheid für das Arbeitslosengeld vorliegt. Du brauchst allerdings ein kelines finanzielles Polster, wenn Du nach dem Ende der Beschäftigung Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen willst, denn es gibt eine Sperrfrist. Lass Dir beim Amt genau erklären, wie das mit dem Anspruch auf ALG1 (oder gegebenenfalls ALGII) aussieht. Bekommst Du Geld vom Amt, und das ist wichtig, musst Du Deine Versicherungen nicht aus eigener Tasche zahlen.

Im Ausland?

Nutzt Du Deine Auszeit, um ins Ausland zu gehen und/oder dort zu arbeiten, hängt die Form Deiner Krankenversicherung von der Länge Deines Auslandsaufenthalts und vom Aufenthaltsort ab. Im europäischen Ausland und insbesondere bei kürzeren Aufenthalten deckt die reguläre Krankenversicherung die Auszeit normalerweise ab. Einfach nachfragen, mehr zum Thema gibt es auch auf der Website Deiner GKV!

Aber bedenke: Im Ausland hast Du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Leistungen bei Arbeitslosigkeit greifen erstens erst nach einer Sperrzeit und zweitens nur bei Menschen mit Hauptwohnsitz innerhalb Deutschlands. Eine längere Auszeit im Ausland ist also in Hinsicht auf die GKV schwierig.

Anders sieht es bei Weltreisen aus. Im außereuropäischen Ausland und speziell bei längeren Aufenthalten ist eine Reiseversicherung normalerweise die beste Wahl. Willst Du Kanada und/oder die USA bereisen, erkundigst Du Dich besser im Vorfeld, welche Versicherungen genau Du abschließen musst, bevor Du ins Ausland gehst. Der Nachweis, dass Du nach Vorschrift abgesichert bist, ist Bedingung für die Einreise.

Gesetzliche Krankenversicherung, freiwillig versichert

Die kostengünstigere Variante auf lange Sicht ist sicherlich, in der gesetzlichen KV zu bleiben. Du darfst in der Regel als freiwillig Versicherter weiterhin den Schutz Deiner KV genießen. Wie genau Du Dich versicherst, hängt von der Länge Deiner Auszeit, eventuellem Einkommen und Deinem Aufenthaltsort ab.

Vergleiche die verschiedenen Möglichkeiten. In der Berechnung des Beitragssatzes unterscheiden sich die Krankenversicherungen zwar erst einmal nur marginal. Aber wenn es um Auslandsleistungen geht, um freiwillige Versicherung ohne Einkommen, macht sich das doch bemerkbar.

Entscheidest Du Dich, im Ausland zu leben, hast Du auch die Möglichkeit, Dich von der deutschen Krankenversicherung abzumelden. Das funktioniert dann, wenn Du keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hast und vielleicht auch nicht mehr zurückkommen willst. Dann zahlst Du in Deutschland auch keine Beiträge mehr, musst Dich aber vor Ort im Ausland versichern. Der bürokratische Aufwand ist hoch.

Private Krankenversicherung abschließen für längere Auszeit?

Gerade junge Leute und Besserverdienende liebäugeln häufig mit privaten Krankenversicherungen. Das ist erst einmal nicht verkehrt, die Leistungen können signifikant besser sein als wenn Du gesetzlich versichert bist. Aber die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung bemessen sich prozentual nach Deinem Einkommen. Bist Du privat versichert, richtet sich der Beitragssatz nach Deinem Alter. Das ist schön, wenn Du jung bist. Im Alter wird es aber schwierig, wenn Du keine Rücklagen hast.

Wenn Du Dich für eine solche private Police entscheidest für die Zeit Deines Sabbaticals, bedenke bitte: Die Rückkehr ins gesetzliche System ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Als versicherungspflichtiger Angestellter oder im Rahmen der Familienversicherung ist das einfacher. Der Wechsel muss vor dem 55. Geburtstag stattfinden, und das Gehalt darf (Stand 2023) 66.000 Euro brutto jährlich nicht überschreiten.

Fazit: Kündigung und Auszeit nehmen, Krankenversicherung erhalten

Um eine Krankenversicherung kommst Du nicht herum, wenn Du Dein Arbeitsverhältnis kündigst. Ideal ist, wenn Du nach der Kündigung bei Partner oder Partnerin in der Familienversicherung unterkommen kannst. Das kostet Dich nichts, und Du genießt weiterhin den Schutz Deiner gesetzlichen KV. Eine Auszeit zu nehmen macht sich meist gut im Lebenslauf, Du solltest vor dem Thema Kündigung also nicht allzu viel Angst haben.

Bei einem Auslandsaufenthalt sowie ab einem bestimmten Einkommen ist das aber nicht möglich. Dann zahlst Du den Beitrag in die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung in voller Höhe selbst. Unterstützt Dich die Arbeitsagentur während Deiner Auszeit, beispielsweise über Arbeitslosengeld, berufliche Weiterbildungen oder Umschulungen, gelten wieder andere Regeln. Erkundige Dich in diesem Fall bei der Agentur für Arbeit, wie genau Deine Versicherungsverhältnisse aussehen.

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