Nebenjob von Zuhause: Wie flexibel ist Arbeiten im Homeoffice in Sachen Steuern?
Ein Nebenjob von Zuhause wie auch außer Haus ist prinzipiell steuerpflichtig. Es gibt zwei Möglichkeiten der Besteuerung: Die Lohnsteuer kann pauschal erhoben werden, oder die Besteuerung wird anhand der Lohnsteuermerkmale erhoben, die dem Finanzamt vorliegen.
Meist erfolgt die Besteuerung nach der ersten Möglichkeit, was bedeutet: Das Nebeneinkommen wird mit zwei Prozent besteuert. Vor allem bei geringen Einkünften aus der Nebentätigkeit ist das so (weniger als 520 Euro). Das hängt allerdings vom Arbeitgeber ab. Bei Lohnsteuerklasse I, II, III und IV fällt für Nebeneinkommen von weniger als 520 Euro keine Lohnsteuer an. Anders ist das bei den Lohnsteuerklassen V und VI, hier wird schon bei geringen Entgelten Lohnsteuer erhoben.
Wichtig zu wissen: Bist Du nebenbei als Minijobber tätig, gibt es noch andere steuerpflichtige Einkünfte, und dann greift die Regelung zur Steuerfreiheit auch bei den ersten vier Lohnsteuerklassen nicht!
Jede Nebentätigkeit muss dem Finanzamt gemeldet werden, denn sie unterliegt der Einkommenssteuer. Der perfekte Nebenjob bringt also unter Umständen nach Abzug von Steuern und dergleichen gar nicht mehr so viel zusätzliches Einkommen.
Steuerfrei im Nebenjob von zu Hause? Gibt es!
Wird ein sogenannter Minijob in Form eines Nebenjobs ausgeübt, liegt der Verdienst immer bei 520 Euro oder darunter. Dann ist der Nebenjob steuerfrei. Auch im Rahmen der sogenannten Übungsleiterpauschale ist ein steuerfreier Zusatzverdienst von maximal 3.000 Euro jährlich möglich. Allerdings ist die Voraussetzung dafür, dass die Nebentätigkeit bei einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder bei einer gemeinnützigen Organisation ausgeübt wird.
Die Tätigkeit muss als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich charakterisiert sein. Diese Nebenjobs werden unter anderem von Schulen, Sportvereinen und ähnlichen Einrichtungen angeboten.
Die Ehrenamtspauschale von 840 Euro im Jahr ist übrigens ebenfalls steuerfrei. Für Nebeneinkünfte aus einer selbständigen Arbeit gilt das bis zu einer Freigrenze von 410 Euro im Jahr genauso. Bleibt das Einkommen unter dem Grundfreibetrag, ist es grundsätzlich steuerfrei. Da sich die Beträge, die zu versteuern sind, regelmäßig ändern, solltest Du Dich gegebenenfalls noch einmal nach den aktuellen Bestimmungen erkundigen!
Besonderheiten Minijob
Der Minijob hat einen besonderen Stellenwert: Das Einkommen aus dieser Tätigkeit bleibt steuerfrei, aber die geringfügige Beschäftigung ist auch nicht versicherungspflichtig, sondern von der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ausgenommen. Der Arbeitgeber trägt beim Minijob nur einen pauschalen Betrag der Kranken- und Rentenversicherung.
Als Studentenjob ist so ein 520-Euro-Job vielleicht attraktiv, als passenden Nebenjob, der zusätzlich die Rente aufbessert, suchst Du Dir besser etwas anderes.
Der Minijob muss nicht beim Finanzamt angemeldet werden, denn diese Beschäftigung gilt als mit der pauschalen Lohnsteuer abgegolten. Trotzdem ist der Minijob rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber führt den pauschalen Betrag (15 Prozent) monatlich an die Rententräger ab. Die Differenz zum Beitragssatz wird vom Arbeitnehmer übernommen.
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